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Kostenlose Ersteinschätzung · kein Vorschuss für „Rückholung“ 0178 5222562 WhatsApp [email protected]

Preise

Krypto-Forensik: Kosten und Pakete

Sie sehen vorher, was es kostet – und zahlen erst, wenn Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und ein schriftliches Angebot haben.

Unsere Pakete

Das Paket richtet sich nach Ihrer Schadenshöhe und dem Aufwand. Alle Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

kostenlos

Erstgespräch

20 Minuten am Telefon: Was ist passiert, welche Unterlagen fehlen noch, lohnt sich eine Analyse überhaupt?

kostenlos

Schriftliche Ersteinschätzung

In 24–48 Stunden: Täteradressen geprüft, Schaden je Blockchain beziffert, erste Weiterleitungen, unsere Empfehlung und das passende Paket.

Kurzanalyse

für Schäden bis 5.000 €

698 € Endpreis

  • bis 5 Transaktionen, 1 Blockchain
  • Zielbörse benannt
  • 2–3-seitiger Bericht für die Anzeige

Forensik-Paket

für Schäden von 5.000 bis 50.000 €

1.998 € Endpreis

  • bis 25 Transaktionen, bis 2 Blockchains
  • vollständiger Bericht mit Geldfluss-Grafik und Transaktionstabelle
  • Börsenzuordnung und Empfehlung für das Auskunftsersuchen
  • deutsche und englische Fassung

Forensik-Paket Komplex

über 50.000 € oder Cross-Chain, Bridges, Swaps

3.998 € Endpreis

  • bis 100 Transaktionen, alle gängigen Chains (BTC, ETH, TRON/USDT, BSC …)
  • Cluster-Analyse und OSINT zur Plattform
  • ein Nachtrag bei neuen Erkenntnissen inklusive

Zusatzleistungen: Börsenkontakt und Sperranfrage 498 € · Nachtragsbericht 398 € · Express in 48 Stunden +30 % · Mittelherkunftsnachweis oder Steuerreport ab 598 € · Kanzleien: Paketpreis je Fall oder 240 € pro Stunde.

  • Bezahlung nur per Rechnung und Überweisung auf ein deutsches Konto – nie in Kryptowährung.
  • Keine Erfolgsprovision, keine Beteiligung an zurückerlangtem Geld.
  • Endet die Spur schon nach dem ersten Schritt (z. B. direkt in einem Mixer), berechnen wir nur die Kurzanalyse.
  • Unter etwa 2.000 € Schaden raten wir meist von einer bezahlten Analyse ab und schicken Ihnen eine kostenlose Anleitung für die Anzeige.
  • Kein Zeitdruck, keine Frist-Rabatte.
  • Unser Versprechen: Wir versprechen Ihnen nicht, Ihr Geld zurückzuholen. Wir liefern die Grundlage – entscheiden müssen Behörden und Börsen.

Was Sie für Ihr Geld bekommen

Belegter Geldfluss

Jede Station ist mit Transaktions-Hash belegt und in öffentlichen Blockchain-Explorern nachprüfbar – auch für Polizei und Staatsanwaltschaft.

Benannte Börse

Wir zeigen, bei welcher Börse die Spur endet, und bereiten die Angaben für Auskunftsersuchen und Sperranfrage auf.

Erklärung am Telefon

Wir gehen den Bericht mit Ihnen durch und sagen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind – Anzeige, Anwalt, Börse.

Wie wir dabei vorgehen, lesen Sie unter Methode. Für Kanzleien gibt es eigene Konditionen: Zusammenarbeit für Kanzleien.

Fragen zu Kosten und Bezahlung

Wann muss ich bezahlen?

Erst nach der kostenlosen Ersteinschätzung und einem schriftlichen Angebot, das Sie annehmen. Sie erhalten eine Rechnung und überweisen auf ein deutsches Konto. Wir verlangen nie eine Zahlung in Kryptowährung.

Welches Paket brauche ich?

Das richtet sich nach Ihrer Schadenshöhe und danach, wie verzweigt der Geldfluss ist. In der Ersteinschätzung sehen wir uns Ihre Transaktionen an und empfehlen das passende Paket. Ist ein kleiner Schaden technisch aufwendig, sagen wir das vorher – Sie entscheiden.

Was passiert, wenn die Spur schnell endet?

Endet die Spur schon nach dem ersten Schritt, zum Beispiel direkt in einem Mixer, berechnen wir nur die Kurzanalyse – auch wenn ein größeres Paket vereinbart war.

Gibt es eine Erfolgsprovision?

Nein. Wir beteiligen uns nicht an zurückerlangtem Geld. Eine solche Beteiligung ist typisch für sogenannte Recovery-Anbieter, vor denen wir warnen – mehr dazu im Ratgeber Recovery-Scam erkennen.

Lohnt sich eine Analyse bei kleinem Schaden?

Bei Schäden unter etwa 2.000 € raten wir meist ab, weil die Kosten in keinem guten Verhältnis stehen. Sie bekommen dann kostenlos eine Anleitung, wie Sie die Anzeige selbst gut vorbereiten.

Warum ist keine Umsatzsteuer ausgewiesen?

BlockDetektiv ist Kleinunternehmer. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet; die genannten Preise sind Endpreise.

Kostenlose Ersteinschätzung

Schildern Sie uns Ihren Fall – das Erstgespräch und die schriftliche Ersteinschätzung sind kostenlos.

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